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VF NHRS NORMUNG

Der Normungsprozess


  • Normen und Standards
  • Konsensgrad
  • Norm (öffentlich verfügbar, über Normungsorganisation)
  • Spezifikation (öffentlich verfügbar, über Normungsorganisation)
  • Industriestandard (geschlossener Kreis von Unternehmen)
  • Werknorm, Patent (einzelnes Unternehmen)
  • Innovation (neues Produkt, neues Verfahren)
  • Entwicklungsprozess
  • Marktreife Investitionssicherheit

Die konsensbasierte Normung und die Spezifikationsverfahren ergänzen sich und stehen nicht etwa in Konkurrenz. Der Markt und die Unternehmen müssen unterscheiden zu welchem Zeitpunkt der Innovationsgrad eines Produktes sich für den Konsens eignet oder zunächst einmal für den eingeschränkten Konsens im Rahmen eines Industriestandards oder einer Spezifikation.

Die Unternehmen wägen anhand ihrer Unternehmensstrategie ab, wann sie den konsensbasierten und mit öffentlichem Einspruchsverfahren versehenen Normungsprozess mit einer Zeitdauer von ca. 2 – 3 Jahren wählen oder wann den eingeschränkten Konsensweg mit Spezifikationen mit einem Zeitraum von 3 – 12 Monaten.
Mit diesem Konzept erhalten unterschiedliche Innovationen die Chance, sich im Markt durchzusetzen.

In einer offenen, wenig regulierten Volkswirtschaft fällt der wirtschaftliche Gewinn im Technologiewettlauf an jenen Wettbewerber, der die neue Technologie als Erster am Markt einführt und auch durchsetzt. Der Technologie-Pionier kann nicht abwarten, bis eine entsprechende Norm seinem Produkt den Zutritt zu den globalen Märkten ebnet.

Auch bei den Anwendern neuer technischer Lösungen werden Anreize zu deren Einsatz durch die Globalisierung verstärkt, obschon eine kohärente Normenreihe noch nicht existiert. So sehen sich vor allem transnationale Unternehmen, aufgrund des verstärkten globalen Konkurrenzdrucks, oft dazu genötigt, rasch neue Organisationsstrukturen und Managementmodelle einzuführen. Zu deren Implementierung sind – oft komplementär – neue Informations- und Kommunikationstechnologien erforderlich. Die Verkürzung der Produktzyklen wird zu einem Gutteil ebenfalls dem globalen Wettbewerbsdruck zugeschrieben. Auch die Konvergenz der Technologien und Bereiche mit einem besonders hohen Grad an Innovationen – oft mit hoher Systemkomplexität – haben neue Anforderungen an die Normung gestellt.

In Reaktion auf diese neuen Marktbedürfnisse haben sowohl die europäischen Normungsorganisationen wie auch Industriekonsortien u. Ä. bereits eine Reihe neuer normativer Dokumente entwickelt. Diese neuen Dokumente benötigen weniger Zeit zu ihrer Erarbeitung und basieren nicht auf dem Konsensprinzip. Dafür setzen sie aber sehr viel früher im Bereich von Forschungs- und Entwicklungsarbeiten an und fördern die zukünftige Produkt- und Systementwicklung. Oft wird dadurch auch erst die Systembeteiligung kleiner Unternehmen ermöglicht. Ob aus diesen Vornormen, technischen Spezifikationen (PAS) und Workshop Agreements (CWA) später einmal eine vollgültige Norm werden wird, darüber entscheidet vor allem der globale Markt. Dynamische Unternehmen, deren Bedürfnisse auf kein technologisch aufgeschlossenes Normenumfeld in Europa treffen, würden mit ihren neuen Technologien abwandern. Deshalb ist die Entwicklung solcher neuen Normenprodukte hoch relevant für die technologische Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen und für die Dynamik des Europäischen Binnenmarktes. Darüber hinaus werden durch sie auch Forschung, Entwicklung und Innovation stärker miteinander verknüpft.

EU-Richtlinien im Zusammenhang mit Europäischen Normen

  • Bauprodukteverordnung (???89/106/EWG)
  • Elektromagnetische Verträglichkeit (2004/108/EG)
  • Umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte (2009/125/EG)
  • Kennzeichnung des Energieverbrauchs (92/75/EG, 2010/30/EU)
  • Geräte und Schutzsysteme zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen (94/9/EG)
  • ErPD
  • EPBD
  • Druckgeräte (97/23/EG)
  • Einfache Druckbehälter (2009/105/EG)
  • Gasverbrauchseinrichtungen (2009/142/EG)
  • Allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG)
  • Niederspannungsgeräte (2006/95/EG)
  • Maschinen (2006/42/EG)
  • Messgeräte (2004/22/EG)
  • RoHSBeschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (2002/95/EG)
  • WEEE

CE-Kennzeichen

  • „Communautés Européennes“
  • Das Kennzeichen richtet sich an Behörden und nicht an Verbraucher
  • Das Kennzeichen bestätigt die vollständige Einhaltung der „Grundlegenden Sicherheits-anforderungen“, die in den EU-Richtlinien festgelegt sind
  • Hersteller prüfen und erklären dies in eigener Verantwortung

Die CE-Kennzeichnung wurde vorrangig geschaffen um den freien Warenverkehr innerhalb der Europäischen Gemeinschaft (EU) zu gewährleisten.

EU-Richtlinien gemäß Art. 95 EU-Vertrag (sog. Binnenmarktrichtlinien) legen für zahlreiche Produkte Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen als Mindestanforderungen fest, die nicht unterschritten werden dürfen. Ein Produkt darf nur in den Verkehr gebracht und in Betrieb genommen werden, wenn es den Bestimmungen sämtlicher anwendbaren EU-Richtlinien entspricht, und wenn ein Konformitätsverfahren gemäß den anwendbaren EU-Richtlinien durchgeführt worden ist.

Mit der CE-Kennzeichnung bestätigt der verantwortliche Hersteller die Konformität des Produktes mit den zutreffenden EU-Richtlinien und die Einhaltung der darin festgelegten „wesentlichen Anforderungen“. Verantwortlich für diese Kennzeichnung ist in der Regel der Hersteller des Produkts (für Hersteller außerhalb der EU ist ein in der EU niedergelassener Bevollmächtigter erforderlich). Soweit der Hersteller seiner Pflicht nicht nachgekommen ist, geht diese Verpflichtung an dessen Beauftragten in der EU oder den Importeur oder letztlich an den Inverkehrbringer (ugs. Verkäufer) über.

– Den CEN/CENELEC-Mitgliedern auferlegte Verpflichtung, während und nach der Erarbeitung einer Europäischen Norm keine anderslautenden bzw. entgegenstehenden nationalen Normen zu veröffentlichen

– Hintergrund ist, dass während der Vorbereitung einer EN oder nach deren Annahme die angestrebte Harmonisierung nicht beeinträchtigt oder unterlaufen wird

Die Stillhalteverpflichtung soll verhindern, dass die CEN/CENELEC-Mitglieder Aktionen unternehmen, die während der Vorbereitung einer EN oder nach deren Annahmen die angestrebte Harmonisierung beeinträchtigen. Insbesondere dürfen keine von der EN abweichenden neuen oder überarbeiteten nationalen Normen veröffentlicht werden.

Neu erschienene DIN-Normen nach ihrer Herkunft (in %)

Arten von Normen und Standards im Forschungs- und Innovationsprozess