Skip to main content

VF NHRS NORMUNG

Teilnahme am Normierungsprozess


Netzwerk Normung

Es werden unterschieden:
  • Internationale Normen
  • Europäische Normen
  • Nationale Normen
  • Nationale Vornormen
  • CEN Workshop Agreement
  • Publicly Available Specifications

Überbetriebliche Normen – 95 % der Befragten kennen sie!

Der Normungsgedanke

Das DIN erarbeitet unter Mitwirkung der interessierten Kreise und zum Nutzen der Allgemeinheit Deutsche Normen und andere neue Produkte, die
  • der Rationalisierung
  • der Qualitätssicherung
  • dem Umweltschutz
  • der Sicherheit
  • der Verständigung
  • der Globalisierung
  • der Innovation

in Wirtschaft, Technik, Wissenschaft, Verwaltung und Gesellschaft dienen. Das DIN veröffentlicht diese Normen und fördert ihre Umsetzung.

Normung versteht sich als die planmäßige Gemeinschaftsarbeit der interessierten Kreise zur Vereinheitlichung von materiellen und immateriellen Gegenständen. Nach den Grundsätzen der Normungsarbeit darf sie nicht zu einem individuellen Sondervorteil führen, sondern hat dem gesamtgesellschaftlichen Nutzen zu dienen. Für Deutschland wird der volkswirtschaftliche jährliche Nutzen auf ca. 15 Milliarden Euro geschätzt. Die Normungsarbeit wird in Normenausschüssen, die fachlich gegliedert sind, vorgenommen. In den Normenausschüssen selbst leisten Experten, die von der sie entsendenden Stelle autorisiert und entscheidungsbefugt sein müssen, die fachliche Arbeit und werden dabei von hauptamtlichen Mitarbeitern des DIN unterstützt. Der Normungsprozess gliedert sich in sechs Entwicklungsstufen.

„Das Normalisieren ist eine heikle Sache. Die Interessenten kämpfen häufig nicht mit sachlichen, sondern vielfach auch aus wirtschaftlichen Gründen.“

Waldemar Hellmich, 1917 (1. Vorsitzender des Normalienausschusses für den allgemeinen Maschinenbau)

Die Normungsgrundsätze

Grundsätze der Normungsarbeit
  • Freiwilligkeit
  • Öffentlichkeit
  • Breite Beteiligung
  • Konsens
  • Einheitlichkeit
  • Widerspruchsfreiheit
  • Sachbezogenheit
  • Stand der Wissenschaft
  • Stand der Technik
  • Wirtschaftlichkeit
  • Allgemeiner Nutzen
  • Internationalität

Qualitätsmerkmale der konsensbasierten Normung

  • Kartellrecht
  • Verbraucherakzeptanz
  • Legitimation
  • Produkthaftung
  • Akzeptanz der KMU
  • Globale Akzepta

Freiwilligkeit
Die Mitarbeit an der Normung und die Anwendung geschieht freiwillig. Die Arbeitsergebnisse, die DIN-Normen, sind Empfehlungen, die keine andere Macht hinter sich haben als den in ihnen liegenden versammelten, qualifizierten Sachverstand. Erst durch Rechtsakte Dritter können sie Verbindlichkeit erlangen.

Öffentlichkeit
Alle Normungsvorhaben und Entwürfe zu DIN-Normen werden öffentlich bekannt gemacht und vor ihrer endgültigen Festlegung der Öffentlichkeit zur Stellungnahme vorgelegt. Kritiker werden an den Verhandlungstisch gebeten, wobei jeder eingegangene Einspruch mit dem Einsprecher verhandelt werden muss.

Beteiligung aller interessierten Kreise:
DIN-Normen werden in Arbeitsausschüssen von Fachleuten der interessierten Kreise erarbeitet. Jeder kann sein Interesse einbringen. Ein Schlichtungs- und Schiedsverfahren sichert die Rechte von Minderheiten.

Konsens
Die der Normungsarbeit des DIN zugrunde liegenden Regeln garantieren ein für alle interessierten Kreise faires Verfahren, dessen Kern die ausgewogene Berücksichtigung aller Interessen bei der Meinungsbildung ist. Der Inhalt einer Norm wird dabei im Wege gegenseitiger Verständigung mit dem Bemühen festgelegt, eine allgemeine Zustimmung findende, gemeinsame Auffassung zu erreichen.

Einheitlichkeit und Widerspruchsfreiheit:
Das Deutsche Normenwerk befasst sich mit allen technischen Disziplinen. Die Regeln der Normungsarbeit sichern seine Einheitlichkeit.

Sachbezogenheit
DIN-Normen sind ein Spiegelbild der Wirklichkeit. Definitionsgemäß müssen dabei technische Normen Fragen des Gemeinwohls einbeziehen und spiegeln deshalb nicht nur das technisch Machbare, sondern auch das gesellschaftlich Akzeptierte wider.

Ausrichtung am Stand der Wissenschaft und Technik
Die Normung vollzieht sich in dem Rahmen, den die wissenschaftliche Erkenntnis setzt. Sie sorgt für die schnelle Umsetzung neuer Erkenntnisse. DIN-Normen sind Niederschrift des Standes der Technik.

Wirtschaftlichkeit:
Jede Normensetzung ist auf ihre wirtschaftlichen Wirkungen hin zu untersuchen. Es darf nur das unbedingt Notwendige genormt werden. Normung ist kein Selbstzweck.

Ausrichtung am allgemeinen Nutzen
DIN-Normen haben gesamtgesellschaftliche Ziele einzubeziehen. Der Nutzen für alle steht über dem Vorteil einzelner.

Internationalität
Die Normungsarbeit des DIN unterstützt das volkswirtschaftliche Ziel eines von technischen Hemmnissen freien Welthandels und des Gemeinsamen Marktes in Europa. Das erfordert Internationale und Europäische Normen.

Kartellrechtliche Freizeichnung
Aufgrund seiner Arbeitsweise sowie der Festlegungen in der Satzung und den internen Verfahrensregeln ist die Arbeit des DIN als kartellrechtlich unbedenklich anzusehen.

Akzeptanz
Durch die Beteiligung aller interessierten Kreise und dem Konsensverfahren genießen DIN-Normen nicht nur im gewerblichen und staatlichen Bereich Akzeptanz und Vertrauen, sondern auch bei Verbrauchern.

Legitimation:
Durch die Erweiterung der konsensbasierten Normung durch Einsprüche, Schlichtungs- und Schiedsverfahren erhält die Normung eine Legitimation und Wertschätzung, z.B. im Bereich des Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutzes.

Produkthaftung
DIN-Normen werden zur Konkretisierung technischer Sachverhalte in Gesetzen und Verordnungen herangezogen und entfalten damit auch Wirkungen in der Produkthaftung (z.B. Beweis des ersten Anscheins).

Akzeptanz der klein- und mittelständischen Unternehmen
Durch Beteiligung der KMU geht der Stand der Technik in die Normung ein. Gleichzeitig erhalten Unternehmen Informationen über Trends in der Forschung und Entwicklung, um die hohen Investitionen in neuen Technologiefeldern besser steuern zu können.

Globale Akzeptanz
Das Engagement der deutschen Experten in der internationalen Normung hat zu einer globalen Wertschätzung des DIN geführt. Es ist eines der aktivsten Institute weltweit.

Grundsätze

– Freiwilligkeit
– Marktrelevanz
– Konsens
– Einbindung aller Kreise aus Wirtschaft,
– Wissenschaft und Gesellschaft
– Eine Stimme pro Teilnehmer

Freiwilligkeit
Die Einhaltung von ISO-Normen ist freiwillig. Als Nichtregierungsorganisaton hat ISO keine rechtliche Handhabe die Anwendung durchzusetzen. Ein Teil der ISO-Normen – vornehmlich Normen auf den Gebieten Gesundheit, Sicherheit und Umwelt – wurden von einigen Ländern ins Regelwerk übernommen oder werden in Gesetzen, deren technische Grundlage sie bilden, zitiert. Solche Übernahmen gehen auf hoheitliche Entscheidungen der Regulierungsbehörden oder Regierungen der entsprechenden Länder zurück. ISO selbst schreibt nichts vor und erlässt auch keine Gesetze. Obgleich die Einhaltung von ISO-Normen freiwillig ist, kann ihre Anwendung jedoch vom Markt gefordert werden, wie dies bei ISO 9000 über Qualitätsmanagementsysteme und bei den Normen über die Abmessungen von Frachtcontainern und Bankkarten der Fall war.

Marktrelevanz
Es werden nur Normen erarbeitet, die der Markt auch wirklich benötigt. Die ISO-Arbeit wird von Fachleuten aus den Bereichen der Industrie und Wirtschaft erledigt, die die Normen verlangt haben und sie dann, wenn sie erarbeitet sind, anwenden. Diesen Fachleuten können sich weitere Experten, zum Beispiel Vertreter von Regierungsbehörden, Prüflaboratorien, Verbraucherverbänden, Umweltschutzverbänden und akademischen Kreisen, anschließen.

Konsens
Obgleich die Einhaltung der ISO-Normen freiwillig ist, stellt die Tatsache, dass sie entsprechend den Marktbedürfnissen im Konsens mit den interessierten Kreisen erarbeitet werden, die weit reichende Anwendung der Normen sicher. Es besteht Übereinkunft darüber, dass dem technischen Fortschritt und den sich wandelnden Interessenlagen durch regelmäßige Überprüfung der Normen (mindestens alle fünf Jahre) Rechnung getragen werden muss. Dabei wird entschieden, ob sie weiterhin gültig bleiben, überarbeitet oder zurückgezogen werden. Auf diese Weise stellt ISO in Übereinstimmung mit einem internationalen Querschnitt von Experten auf dem entsprechenden Fachgebiet sicher, dass die Normen immer den Stand der Technik widerspiegeln.

Eine Stimme pro Land
Jede ISO-Mitgliedsorganisation (Vollmitglieder) hat das Recht, an der Erarbeitung einer Norm mitzuwirken, die sie für die Wirtschaft ihres Landes als wichtig ansieht. Jedes ISO-Mitglied hat ungeachtet der wirtschaftlichen Bedeutung des entsprechenden Landes jeweils eine Stimme. Die ISO-Arbeit wird also in einem demokratischen Rahmen durchgeführt, der jedem Land erlaubt, auf strategischer Ebene gleichberechtigt Einfluss auf die Ausrichtung der ISO-Arbeit und den technischen Inhalt der einzelnen Normen zu nehmen.

Weltweit
ISO-Normen sind technische Festlegungen, die weltweit den Rahmen für kompatible Technologie schaffen. Die Erreichung eines technischen Konsenses auf internationaler Ebene ist ein großes Unterfangen. Insgesamt erarbeiten jährlich ca. 50 000 Experten ISO-Normen in ca. 3 000 ISO-Komitees (Technische Komitees, Unterkomitees, Arbeitsgruppen usw.).

Welthandelsorganisation (WTO) – Normenkodex

– Keine Bevorzugung heimischer Produkte
– Keine Handelshemmnisse durch nationale Normen
– Übernahme relevanter Internationaler Normen
– Teilnahme nationaler Delegationen
– Vermeidung von Doppelarbeit
– Nationale Konsensbildung
– Kohärenz des Normenwerks
– Veröffentlichung der Arbeitsprogramme
– Öffentliches Einspruchsverfahren (min. 2 Monate)
– Faire Behandlung der Kommentare

„Wherever appropriate, recognition should be based on multilaterally agreed criteria. In appropriate cases, Members shall work in cooperation with relevant intergovernmental and non-governmental organizations towards the establishment and adoption of common international standards and criteria for recognition and common international standards for the practice of relevant services trades and professions.“ (ANNEX 1B GENERAL AGREEMENT ON TRADE IN SERVICES, Article 7, No 5) http://www.wto.org/english/docs_e/legal_e/26-gats.pdf

Nationales Denken hat in der Normung an Bedeutung verloren. Die Industrie, bestärkt durch das WTO/TBT-Übereinkommen, („Die Normungsorganisation soll sicherstellen, dass durch Normen keine unnötigen Hindernisse im internationalen Handel entstehen“… „Wenn Internationale Normen bestehen oder sich kurz vor ihrer Fertigstellung befinden, sollen sie als Grundlage für die von der Normungsorganisation entwickelten Normen dienen …“) sieht in der Anwendung der Internationalen Normen ein kommerzielles Instrument, um die Wettbewerbsfähigkeit auf allen Märkten zu steigern. Es kann keinen Zweifel darüber geben, dass die nationalen Normungsorganisationen heute international agieren müssen. Nationale Normungsorganisationen haben ihre Politik neu definiert: Das Schaffen eines einheitlichen internationalen Normenwerkes, das weltweit akzeptiert wird.
Aus der Normengemeinschaft muss ein besser verknüpftes und einheitlicheres System werden, ein Netzwerk von Normungsorganisationen mit einer gemeinsamen Vision und gleichen Zielen. Normung kann nur dann erfolgreich sein, wenn alle Teile dieses Systems effizient zusammenarbeiten. Hier darf es keine Konkurrenz zwischen den verschiedenen Ebenen der Normung geben. Alle Partner wollen dieselben Ziele erreichen:
– Normen zur Verfügung zu stellen, die von ihren Kunden angewendet werden,
– Sicherzustellen, dass ihre Dienstleistungen die Bedürfnisse des globalen Marktes widerspiegeln.

Mitarbeit in europäischen und internationalen Normungsgremien Spiegelausschuss
Wenn ein Normenausschuss (NA) des DIN (üblicherweise durch Beschluss des Beirates) sich für eine aktive Mitarbeit an einem europäischen und/oder internationalen Normungsvorhaben entschieden hat, wird die fachliche Betreuung einem Arbeitsausschuss („Spiegelausschuss“) zugewiesen. Dieser hat eine deutsche Meinungsbildung durchzuführen und sie im europäischen und/oder internationalen Gremium zu vertreten. Dies kann durch schriftliche Kommentare, Entsendung von Delegationen und/oder Benennung von Experten geschehen.

Entsendung von Delegationen und Experten
Im Falle der Entsendung von Delegationen und/oder Benennung von Experten wird der Spiegelausschuss Fachleute, vorzugsweise aus seinen eigenen Reihen, auswählen, die aufgrund ihres Fachwissens und ihrer sonstigen Fähigkeiten (z. B. Sprachen, Verhandlungsgeschick) in der Lage sind, die vom Spiegelausschuss festgelegten Ziele angemessen zu vertreten.

Nationale Delegationen
Die Nationale Delegation zu einer internationalen oder europäischen Sitzung eines Technischen Komitees (TC) oder Unterkomitees (SC) wird vom zuständigen NA offiziell angemeldet. Dabei wird auch angegeben, wer als Sprecher (Delegationsleiter) fungiert. Die Delegation hat den durch den Spiegelausschuss im Konsens erarbeiteten nationalen Standpunkt im Rahmen des Möglichen zu vertreten. Sie muss nach der TC- oder SC-Sitzung dem Spiegelausschuss berichten und die Ergebnisse und ihr Zustandekommen erläutern.
Theoretisch könnte der Spiegelausschuss die Delegation zu jeder Sitzung neu zusammenstellen. Praktisch ist es jedoch von Vorteil, eine gewisse Kontinuität zu wahren und die Zusammensetzung nur dann zu wechseln, wenn Spezialthemen auf der Agenda dies erfordern.

Experten
Experten werden in persönlicher Eigenschaft für die europäischen und internationalen Arbeitsgruppen (WG) benannt und nehmen bis zum Abschluss der Arbeiten oder bis zum offiziellen Widerruf der Benennung an der WG-Arbeit teil. Sie werden aufgrund der europäischen und internationalen Regeln nicht als offizielle Repräsentanten ihres Landes, sondern als persönliche Fachleute mit entsprechend weiterem Verhandlungsspielraum in Fachfragen angesehen.
Der Spiegelausschuss sollte deshalb diese Fachleute sorgfältig auswählen und sie in die deutsche Meinungsbildung einbeziehen, damit sie die nationalen Ziele und geplanten Vorgehensweisen und die möglichen Konsequenzen fachlicher Entscheidungen kennen. Ein nicht funktionierendes Zusammenspiel zwischen den Experten und dem sie benennenden Spiegelausschuss kann (und darüber müssen sich die Experten bewusst sein) zur späteren Ablehnung der unter ihrer Mitwirkung erarbeiteten Entwürfe durch den NA bzw. das DIN führen. Die durch den Spiegelausschuss benannten Experten sollten sich deshalb mit der nationalen Meinung und der geplanten Vorgehensweise identifizieren können.
Werden Experten aus Deutschland für die Arbeitsgruppen durch das übergeordnete Gremium und nicht durch den Spiegelausschuss benannt (z. B. aus den Reihen von Associate Members oder Organisationen in Liaison), wird das DIN hierüber unterrichtet. Der Spiegelausschuss sollte in solchen Fällen diese Experten, z. B. als Gäste, zu seinen Sitzungen einladen und mit ihnen einen eingehenden Informationsaustausch pflegen. Diese Experten werden zwar vorrangig die fachliche Meinung der sie benennenden – meist europäischen oder internationalen – Organisationen oder Verbände vertreten, sie sollten aber auch über den deutschen Standpunkt informiert sein, mit dem Ziel, sie an der nationalen Meinungsbildung zu beteiligen. Dies soll auch dazu beitragen, das Risiko, dass ein Entwurf später von den NSB abgelehnt wird, zu minimieren.“

Nationale Herausforderungen im internationalen Normungsgeschehen

  • Initiierung internationaler Normungsprojekte mit der Technologieführerschaft Deutschlands
  • Frühzeitiger Start eines nationalen Normungsprojekts bei möglicher Konkurrenz durch ausländische Alternativtechnologien oder Konsensfindung mit den wichtigsten Handelspartnern im Vorfeld internationaler Normung
  • Noch stärkere Beteiligung an europäischen und internationalen Normungsprojekten, um auf dem globalen Markt präsent zu bleiben
  • Konsequente Übernahme der europäischen und internationalen Normen in den nationalen Normenbestand